Housekeeping AGBs
GAMAPE® ist eine eingetragene registrierte Marke
und wird folgend kurz GAMAPE genannt.
I) ABGs GAMAPE Akademie
GAMAPE Geschäftsbedingungen für offene Seminare/Projekte
1. Vertragsabschluss
Sofern in den jeweiligen besonderen Bedingungen des Seminar-/ Projektangebots nicht anders geregelt, kommt der Vertrag durch schriftliche Anmeldebestätigung der GAMAPE Akademie zustande.
2. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung des Seminars/Projektes. Im Vorfeld getroffene mündliche Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die GAMAPE Akademie. Inhaltliche bzw. organisatorische Änderungen oder Abweichungen vom Seminar-/Projektangebot, die während der Durchführung des Seminars/Projektes notwendig werden, dürfen insoweit vorgenommen werden, als diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt des Vertrages nicht beeinträchtigen oder vom Kunden ausdrücklich bewilligt werden. Die GAMAPE Akademie ist berechtigt, bei unvorhergesehener Verhinderung eines eingeplanten Referenten, diesen durch einen gleichwertigen zu ersetzen.
3. Teilnehmerskripten
Das Urheberrecht an den von der GAMAPE Akademie eingesetzten Teilnehmerskripten und sonstigen Seminarunterlagen gebührt allein der GAMAPE Akademie oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem Referenten oder einem anderen Autor. Den Teilnehmern ist nicht gestattet, die Seminarmaterialien ohne schriftliche Zustimmung der GAMAPE Akademie ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in datenverarbeitende Medien aufzunehmen oder in irgendeiner anderen Form zu verbreiten.
4. Zahlungsbedingungen
Die Teilnehmergebühren verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und sind mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung vor Seminar/Projekt-Beginn fällig. In den Seminar/Projektpreisen sind Übernachtungskosten nicht enthalten.
5. Rücktritt durch die GAMAPE Akademie
Die GAMAPE Akademie kann ein Seminar/Projekt absagen, wenn Gründe vorliegen, die die GAMAPE Akademie nicht zu vertreten hat, wie z. B. höhere Gewalt, unzureichende Teilnehmerzahl, plötzliche Erkrankung des Referenten. Die GAMAPE Akademie ist verpflichtet, dies den Teilnehmern unverzüglich mitzuteilen. In o. g. Fällen werden bereits entrichtete Teilnehmergebühren unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche oder Schadensersatzansprüche gegen die GAMAPE Akademie sind ausgeschlossen.
6. Rücktritt durch den Kunden
Abmeldungen müssen zur Fristwahrung schriftlich per Post, Fax oder e-mail vorgenommen werden. Entscheidend ist der Termin des Zugangs. Stornierungen der Seminarteilnahme können nur schriftlich erfolgen und werden 4 Wochen vor Seminarbeginn ohne Stornogebühr akzeptiert. In der Folge werden die Kosten zur Gänze in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei Fernbleiben oder Abbruch der Teilnahme. Jedoch kann ein Seminarplatz an einen anderen Teilnehmer weitergegeben werden. Die diesbezügliche Teilnahmeänderung ist der Seminarleitung schriftlich mitzuteilen. Der Teilnehmer kann also ohne zusätzlichen Kostenaufwand einen Ersatzteilnehmer benennen. Sollten Stornogebühren für von der GAMAPE Akademie im Auftrag des Kunden vorgenommene Reservierungen (z. B. Hotelreservierungen, Seminarräumlichkeiten, etc.) anfallen, so werden diese dem Kunden weiterbelastet.
7. Teilnahmebescheinigung
Nach Beendigung des Seminars/Projektes erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Klagenfurt Land.
*/ …alle Formulierungen gelten im Sinne der sprachlichen Gleichbehandlung für männlich und weiblich.
II) ABGs GAMAPE Werbeagentur
- 1.) Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und GAMAPE gelten ausschließlich diese "Einheitlichen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von GAMAPE ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen "Einheitlichen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Einheitlichen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
- 2.) Vertragsabschluss
Die Angebote von GAMAPE sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei GAMAPE gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von GAMAPE als angenommen, sofern GAMAPE nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass GAMAPE den Auftrag annimmt.
- 3.) Leistung und Honorar
Wenn nicht anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch von GAMAPE für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. GAMAPE ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen von GAMAPE, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen. Alle GAMAPE erwachsenen Bar-Auslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.
Kostenvoranschläge von GAMAPE sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von GAMAPE schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird GAMAPE den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Für alle Arbeiten von GAMAPE, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt GAMAPE eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe udgl. sind vielmehr unverzüglich an GAMAPE zurückzustellen.
- 4.) Präsentationen
Für die Teilnahme an Präsentationen steht GAMAPE ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von GAMAPE für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält GAMAPE nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben die Leistungen von GAMAPE, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von GAMAPE; der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich GAMAPE zurückzustellen.
Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für Lösungen nicht unmittelbar verwertet, so ist GAMAPE berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von GAMAPE nicht zulässig.
- 5.) Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen von GAMAPE einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Entwurfsoriginale im Eigentum von GAMAPE und können jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertrages - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit GAMAPE darf der Kunde die Leistungen von GAMAPE nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Änderungen von Leistungen von GAMAPE durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von GAMAPE und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen von GAMAPE, die über den ursprünglichen vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von GAMAPE erforderlich. Dafür steht GAMAPE und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Vereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Unterlagen / Entwürfe / Konzepte beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.
Für die Nutzung von Leistungen für die GAMAPE konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages - unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt ist - ebenfalls die Zustimmung von GAMAPE notwendig. Dafür stehen GAMAPE im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Vergütung, im Regelfall 15 %, zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.
- 6.) Kennzeichnung
GAMAPE ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf GAMAPE und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.
- 7.) Genehmigung
Alle Leistungen von GAMAPE (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Konzepte, ...) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von GAMAPE überprüfen lassen. GAMAPE veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
- 8.) Termine
GAMAPE bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er GAMAPE eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an GAMAPE. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz aus dem Titel des Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von GAMAPE. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von GAMAPE - entbinden GAMAPE jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
- 9.) Zahlung
Die Rechnungen von GAMAPE sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von GAMAPE. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
- 10.) Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch GAMAPE schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch GAMAPE zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von GAMAPE beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt GAMAPE keinerlei Haftung.
- 11.) Haftung
GAMAPE wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung des allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von GAMAPE vorgeschlagenen Maßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von GAMAPE vorgeschlagene Maßnahme erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen.
Jegliche Haftung von GAMAPE für Ansprüche, die auf Grund der Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn GAMAPE ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet GAMAPE nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadensersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Maßnahme GAMAPE selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde GAMAPE schad- und klaglos: Der Kunde hat GAMAPE somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die GAMAPE aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.
- 12.) Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und GAMAPE ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
- 13.) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz GAMAPEs / des Beraters.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen GAMAPE und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Beraters örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. GAMAPE / der Berater ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
- 1.) Inhalt des Onlineangebotes
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
- 2.) Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
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Web: http://www.gamape.at
"Der gemeinsame Erfolg zählt"